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1.1
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Ermäßigungen können nur bei Vorlage eines Nachweises
gewährt werden für: Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Rentner, Personen über 65, Kinderreiche, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
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